Solides Ein- bis Zweifamilienhaus in guter Lage von Sehnde-Rethmar
375.000,00 € - 31319 Sehnde - Einfamilienhaus

- Objekt-ID: 4342
- Objektart: Einfamilienhaus
- Lage: 31319 Sehnde
- Zimmer: 6
- Wohnfläche: ca. 145 m²
- Kaufpreis: 375.000,00 €
- Grundstücksfläche: ca. 1231 m²
- Provisionsfrei Nein
- Provision für Käufer** 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Eckdaten zur Immobilie

Herr Thomas Müller
Volksbank eG Hildesheim - Lehrte - Pattensen
Objektbeschreibung
Dieses solide gebaute Wohnhaus bietet Platz für ein bis zwei Familien und ist aufgrund der Gestaltung flexibel nutzbar.
Im Erd- und Dachgeschoss erwartet Sie jeweils eine 2-3 Zimmerwohnung, bestehend aus Wohn-/Essbereich, 1-2 Schlafzimmern, Küche und Bad.
Im Keller befinden sich der Heizungsraum, ein Vorratsraum, ein Wäsche- und ein Hobbykeller. Der Keller verfügt über ein eigenes Bad mit Wanne und einen Außeneingang.
Zum Angebot gehört eine Doppelgarage mit angebautem Partyraum und Nebengebäude für Gartengeräte.
Das große Grundstück mit Teich bietet noch einiges an Potential.
Lage
Das Haus liegt in einem ruhigen Wohngebiet in Sehnde Ortsteil Rethmar, einer bevorzugten Wohnlage am Rande von Hannover. Schnell erreichbar über die B65 und gute Busverbindungen.
Sehnde liegt im Südosten der Region Hannover und grenzt an die Landeshauptstadt Hannover, Lehrte, Laatzen, Landkreis Hildesheim und Peine.
Sehnde bietet eine gute Infrastruktur für das tägliche Leben: Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Kindergärten, Schulen, Sportvereine und viele Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung.
Über die Bundesstraßen B65 und B443, mehrere Busverbindungen und die S-Bahn sind die Landeshauptstadt Hannover und die umliegenden Orte gut und schnell erreichbar.
Ausstattung
Das Haus ist in Massivbauweise errichtet.
Es wurde vor wenigen Jahren eine neue Gasheizung installiert.
Die Fenster wurden ausgetauscht und die Bäder überwiegend erneuert.
Im Wohnzimmer ist ein Pelletofen aufgestellt.
Zwei Einbauküchen gehören zum Angebot.
Energieausweisdaten
- Endenergiebedarf 167,10 kWh/(m²*a)
- Baujahr 1968
- Wesentlicher Energieträger Gas
- Energieausweistyp Bedarfsausweis
- Energieeffizienzklasse F
- Ausweis erstellt am 07.08.2025
- Ausweis gültig bis 06.08.2035

Sonstiges
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.