Gepflegtes Einfamilienhaus in Alfeld-Hörsum!

226.000,00 € - 31061 Alfeld - Einfamilienhaus

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 4335
    • Objektart: Einfamilienhaus
    • Lage: 31061 Alfeld
    • Zimmer: 6
    • Wohnfläche: ca. 155 m²
    • Kaufpreis: 226.000,00 €
    • Grundstücksfläche: ca. 609 m²
    • Provisionsfrei Nein
    • Provision für Käufer 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Frau Lisa-Marie Lautenbach. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Frau Lisa-Marie Lautenbach

Volksbank eG Hildesheim - Lehrte - Pattensen

Tel. 05121 166316

lisa-marie.lautenbach@vb-eg.de

Objektbeschreibung

Dieses massiv errichtete Einfamilienhaus aus dem Jahr 1968 befindet sich auf einem Eigentumsgrundstück von 609 m² und überzeugt mit einer Wohnfläche von ca. 155 m², die sich auf insgesamt sechs Zimmer, Küche und zwei Duschbäder verteilt.

Das Haus wurde laufend gepflegt und modernisiert. So wurde im Jahr 2015 das Dach erneuert, eine Gaube errichtet sowie eine zusätzliche Dämmung eingebracht. In diesem Zusammenhang entstand im Obergeschoss ein zweites Badezimmer.
Die Fenster wurden durch Kunststofffenster ausgetauscht und die Böden sind mit Echtholzparkett, Fliesen und Teppich ausgestattet.

Besonders einladend sind die sonnige Terrasse, die direkt an den Wohn- und Essbereich im Erdgeschoss anschließt, sowie der Balkon am Schlafzimmer im Dachgeschoss, die jeweils zum Entspannen im Freien einladen.
Auch im Vollkeller steht viel Raum zur Verfügung: Neben klassischen Abstellmöglichkeiten wurden hier zwei Räume zu praktischen Büroräumen umfunktioniert, sodass auch Arbeiten im Homeoffice problemlos möglich ist.
Absolutes Highlight ist der hell gestaltete Eingangsbereich mit direktem Zugang zum Kaminzimmer.

Zur weiteren Ausstattung gehören eine Wasserenthärtungsanlage, eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 2005 sowie eine Garage mit elektrischem Tor und angrenzendem Nebenraum für Gartengeräte.

Dieses Haus überzeugt durch seine solide Bauweise, den großzügigen Grundriss und das familienfreundliche Umfeld – ein ideales Zuhause für alle, die viel Platz, Komfort und Entwicklungspotenzial schätzen.

Überzeugen Sie sich selbst!

Lage

Die Immobilie liegt in Alfeld-Hörsum, einem Ortsteil der Stadt Alfeld (Leine) im Landkreis Hildesheim.

Hörsum bietet eine ruhige, ländliche Wohnlage dennoch hervorragend angebunden.
Über die Kreisstraße K404 sowie die Bundesstraße B3 erreichen Sie schnell das Zentrum von Alfeld, die Stadt Hildesheim sowie die überregionalen Verkehrsachsen in Richtung Hannover und Göttingen.
Der Bahnhof Alfeld mit direkter Regional-Express-Anbindung nach Hannover und Göttingen sorgt zusätzlich für eine gute Erreichbarkeit mit der Bahn.

Im nahegelegenen Alfeld finden Sie eine ausgezeichnete Infrastruktur: Supermärkte, Fachgeschäfte, Restaurants und Cafés sind ebenso vorhanden wie Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen bis hin zum Gymnasium. Auch medizinische Versorgung ist durch Ärzte, Apotheken sowie das AMEOS-Klinikum Alfeld gewährleistet.

Für Familien bietet die Stadt zudem ein breites Freizeitangebot mit Sportvereinen, einem Hallen- und Freibad sowie zahlreichen kulturellen Einrichtungen wie Theater, Kino und Museen.
Ein Kindergarten ist fußläufig innerhalb von wenigen Gehminuten erreichbar.

Trotz der ruhigen, dörflichen Lage profitieren Bewohner von der Nähe zu den Annehmlichkeiten einer gut erreichbaren Kleinstadt.

Ausstattung

Individuelle Ausstattungsmerkmale:

- Einbauküche

Energieausweisdaten

  • Endenergiebedarf 172,60 kWh/(m²*a)
  • Baujahr 1968
  • Wesentlicher Energieträger Öl
  • Energieausweistyp Bedarfsausweis
  • Energieeffizienzklasse F
  • Ausweis erstellt am 20.08.2025
  • Ausweis gültig bis 19.08.2035
Energieausweistyp: Bedarfsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
F

Sonstiges

Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.

Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.

3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.

5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.

6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.

7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.