Im kinderfreundlichen Salzhemmendorfer Ortsteil Benstorf können Sie und Ihre Lieben ein neues Zuhause finden.
Dieses Wohnhaus befindet sich, umgeben von einem großen Garten, in einer ruhigen Anliegerstraße.
Die Wohnfläche von ca. 124 m² (ergänzt durch den Wintergarten) verteilt sich auf ein Wohnzimmer, eine Küche, sowie fünf Schlafräume, Gäste-WC und das Tageslichtbad.
Das interessante Angebot wird durch Vollkeller, Garage und Geräteschuppen komplettiert.
Bringen Sie Ihre eigenen Wohnvorstellungen in diese Immobilie ein und machen Sie diese zu Ihrem neuen Wohlfühl-Zuhause. Nach getaner Arbeit können Sie Ihre Freizeit im Wintergarten oder im Garten genießen.
Informieren Sie sich noch heute über dieses interessante Angebot!
Benstorf, ein Ortsteil des Flecken Salzhemmendorf, beheimatet zur Zeit ca. 650 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Ort ist, durch das 1973 entstandene Rasti-Land, weit über die Grenzen Salzhemmendorfs hinweg, bekannt.
Zur Erstversorgung dient der Supermarkt inklusive Bäckerladen mit kleinem Cafè im Nachbarort Oldendorf. Eine Apotheke ist dort ebenfalls vorzufinden.
Der Bahnhof Osterwald an der Strecke Hameln-Hildesheim befindet sich kurioserweise in benachbarten Oldendorf. Hier wurde eine Park + Ride – Anlage geschaffen, um die Nutzung der Bahn attraktiver zu gestalten. Autofahrenden wird die Anbindung durch die B1 gefallen.
Endenergiebedarf | 234,40 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1974 |
Wesentlicher Energieträger | Öl |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | G |
Ausweis erstellt am | 15.10.2024 |
Ausweis gültig bis | 14.10.2034 |
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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