Diese Immobilie wurde 1982 in einer ruhigen Anliegerstraße Oldendorfs (Feldrandlage) errichtet. Bei dem gepflegten, großzügigen Wohnhaus handelt es sich um ein Okal-Fertighaus mit einem Keller, der mit Betonfertigteilen erbaut wurde.
Das große Haus verfügt über ca. 170,14 m² Wohnfläche, die sich im Erdgeschoss auf vier Zimmer, einem kleinen Abstellraum, die Küche und ein Tageslichtbad mit Wanne und Dusche sowie ein Gäste-WC verteilt. Vom großzügig geschnittenen Wohnzimmer gelangt man auf die große, z.T. überdachte, Terrasse. Hier lassen sich herrliche Sonnenstunden genießen.
Im Dachgeschoss dieser Immobilie finden Sie drei Zimmer, einen Abstellraum und ein weiteres Tageslichtbad mit Wanne vor.
Dieses Haus ist ideal für alle, die es gerne großzügig mögen oder auch für mehrere Generationen unter einem Dach. Hier finden alle Bewohnerinnen und Bewohner ausreichend Platz, um sich entfalten zu können.
Der Garten mit den sich bietenden Möglichkeiten wird Ihnen gefallen. Das ideale Spielparadies für die kleinen Bewohnerinnen und Bewohner der Immobilie oder ein Traum für all jene, die Ruhe und Entspannung bei der Gartenarbeit finden.
Weitere Extras dieses interessanten Angebotes sind der Vollkeller mit viel Stauraum und die Doppelgarage.
Ziehen Sie ein und gestalten Sie die Räumlichkeiten nach Ihren Wünschen. Sie werden sich, mit Ihrer Familie, in Ihrem neuen Heim mehr als Zuhause fühlen.
Mit Abruf des Exposés erhalten Sie neben dem Energieausweis und ein Gebäudeschadstoffgutachten.
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Oldendorf, ein Ortsteil des Flecken Salzhemmendorf, beheimatet zur Zeit ca. 1300 Einwohnerinnen und Einwohner.
Der Ort verfügt über eine Kindertagesstätte und eine Grundschule.
Zur Erstversorgung dient der Supermarkt inklusive Bäckerladen mit kleinem Cafè. Eine Apotheke ist im Ort ebenfalls vorzufinden.
Der Bahnhof Osterwald an der Strecke Hameln-Hildesheim befindet sich kurioserweise in Oldendorf. Hier wurde eine Park + Ride – Anlage geschaffen, um die Nutzung der Bahn attraktiver zu gestalten. Autofahrenden wird die Anbindung durch die B1 gefallen.
Endenergieverbrauch | 145,60 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1982 |
Wesentlicher Energieträger | Öl, Solarenergie |
Energieausweistyp | Verbrauchsausweis |
Energieeffizienzklasse | E |
Ausweis erstellt am | 15.10.2024 |
Ausweis gültig bis | 14.10.2034 |
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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