Vermietete 3-Zimmer-Wohnung in Hildesheim-Oststadt!
88.000,00 € - 31135 Hildesheim - Etagenwohnung

- Objekt-ID: 4269
- Objektart: Etagenwohnung
- Lage: 31135 Hildesheim
- Zimmer: 3
- Wohnfläche: ca. 65 m²
- Kaufpreis: 88.000,00 €
- Etage: 2
- Hausgeld: 584,00 €
- Provisionsfrei Nein
- Provision für Käufer 4,76 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Eckdaten zur Immobilie

Herr Beqir Coli
Volksbank eG Hildesheim - Lehrte - Pattensen
Objektbeschreibung
Diese 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses und stellt eine interessante Gelegenheit für Kapitalanleger dar.
Die Wohnfläche, von ca. 65 m², verteilen sich auf ein Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon, zwei weitere Zimmer, eine separate Küche, ein Tageslichtbad sowie einen eigenen Kellerraum für zusätzlichen Stauraum.
Die Wohnung ist vermietet und eignet sich daher bestens als langfristige Anlageimmobilie mit stabilen Mieteinnahmen.
Weitere Informationen sowie das vollständige Exposé erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Lage
Die angebotene Immobilie liegt in der Oststadt, einem Stadtteil, der sich durch ein städtisches Flair auszeichnet und eine Distanz von nur 1,5 km zum Stadtzentrum aufweist.
Hildesheim beheimatet heute rund 101.858 Einwohner und blickt auf eine lange Geschichte zurück. Die Stadt ist nicht nur Sitz des katholischen Bistums Hildesheim, sondern auch Standort von drei renommierten Hochschulen: der Stiftung Universität Hildesheim, der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) sowie der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege. Die Stadt ist außerdem stolz auf zwei UNESCO-Weltkulturerbe-Bauwerke, den Dom St. Mariä Himmelfahrt und St. Michaelis, die zu den bedeutendsten Bauwerken der Frühromanik zählen.
Die Lage der Wohnung ist äußerst verkehrsgünstig. Der Hildesheimer Hauptbahnhof ist nur 1,5 km entfernt und mit dem Fahrrad bequem erreichbar. Auch die Autobahnauffahrt Hildesheim der A 7 ist nur 1,3 km entfernt und in weniger als 5 Minuten mit dem Auto erreichbar. Für den täglichen Bedarf bieten sich Supermärkte wie ALDI Nord, Mix Markt und Lidl, die alle fußläufig erreichbar sind, an. Eine Bäckerei der Kette Steinecke sowie Drogeriemärkte von dm, DM-Drogeriemarkt und Rossmann sind ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
Für die medizinische Versorgung stehen ein Zahnarzt, eine Arztpraxis und eine Orthopädie zur Verfügung, alle in wenigen Gehminuten erreichbar. Apotheken sind ebenfalls in der Nähe.
Die Gastronomie in der Umgebung ist vielseitig und bietet eine Auswahl an Schnellrestaurants, für das Nachtleben sorgen Clubs wie die Kulturfabrik Löseke e.V. und für kulturelle Aktivitäten bieten sich ein Theater, ein Kino und ein Minigolfplatz an.
Sportbegeisterte finden in der Umgebung verschiedene Sportvereine sowie Fitnessstudios, wie FitnessLoft, EasyFitness und Bodystreet.
Naherholungsgebiete wie der Park Marienfriedhof, der Park Steingrube und der Park Sedanallee sind mit dem Fahrrad erreichbar und laden zu ausgedehnten Spaziergängen ein.
Zusammenfassend bietet die Immobilie in der Oststadt eine hervorragende Lage in Hildesheim mit einer Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen, medizinischen Versorgungsmöglichkeiten, Gastronomie, Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten.
Ausstattung
-aktuelle Kaltmiete 338,41 € mtl.
-Hausgeld 584 € mtl.
-Balkon
-Kellerraum
Energieausweisdaten
- Endenergieverbrauch 75,70 kWh/(m²*a)
- Baujahr 1957
- Wesentlicher Energieträger Fernwärme
- Energieausweistyp Verbrauchsausweis
- Energieeffizienzklasse C
- Ausweis erstellt am 07.02.2019
- Ausweis gültig bis 07.02.2029

Sonstiges
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.