Dieser gepflegte Bungalow aus dem Jahr 1995 bietet auf ca. 108 m² Wohnfläche ein komfortables Zuhause für Paare, kleine Familien oder alle, die das Wohnen auf einer Ebene bevorzugen. Die Raumaufteilung ist durchdacht, mit insgesamt drei gut geschnittenen Zimmern, die vielseitige Nutzungsmöglichkeiten bieten. Das ca. 588 m² große Grundstück lädt zum Verweilen im Freien ein und bietet ausreichend Platz für Gartenliebhaber, Kinder oder entspannte Stunden auf der Terrasse.
Besonders hervorzuheben ist der voll unterkellerte Bereich, der wohnlich ausgebaut wurde. Der Keller eignet sich ideal als Hobbyraum, Arbeitsbereich oder zusätzlicher Rückzugsort. Eine moderne Photovoltaikanlage sorgt für zeitgemäße Energieeffizienz und trägt zur Senkung der laufenden Betriebskosten bei.
Insgesamt präsentiert sich dieser Bungalow als solides, gut gepflegtes Zuhause mit viel Potenzial und ruhiger Wohnlage – perfekt für alle, die Wert auf Funktionalität, Wohnkomfort und Gestaltungsfreiheit legen.
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Der Bungalow befindet sich in Emmerke, einem charmanten Ortsteil der Gemeinde Giesen im Landkreis Hildesheim. Emmerke verbindet ruhiges, naturnahes Wohnen mit einer hervorragenden Anbindung an die umliegenden Städte. Die Nähe zur Bundesstraße B1 sowie zur Autobahn A7 ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit von Hildesheim, Hannover und dem gesamten Umland – ideal für Berufspendler.
Vor Ort bietet Emmerke eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, einer Grundschule, Kindergarten, Ärzten sowie einer aktiven Dorfgemeinschaft. Auch Freizeit und Natur kommen nicht zu kurz: Spazier- und Radwege in der Umgebung laden zur Erholung ein, und Vereine sowie kulturelle Angebote sorgen für ein lebendiges Miteinander.
Die Kombination aus ländlicher Ruhe und urbaner Nähe macht Emmerke zu einem attraktiven Wohnort für alle Generationen.
- Baujahr 1995
- Wohnfläche ca. 108 m²
- Grundstück ca. 588 m²
- 3 Zimmer im EG
- voll unterkellert
- PV-Anlage
- Kamin vorhanden
- Garage vorhanden
Endenergieverbrauch | 146,90 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1995 |
Wesentlicher Energieträger | Gas |
Energieausweistyp | Verbrauchsausweis |
Energieeffizienzklasse | E |
Ausweis erstellt am | 18.12.2024 |
Ausweis gültig bis | 17.12.2034 |
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
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5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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