Charmante Erdgeschosswohnung mit Terrasse und Stellplatz in Hildesheim-Itzum

154.000,00 € - 31141 Hildesheim, Itzum - Erdgeschosswohnung

Eckdaten zur Immobilie

Objekt-ID:
4248
Objektart:
Erdgeschosswohnung
Lage:
31141 Hildesheim, Itzum
Zimmer:
2
Wohnfläche:
ca. 53 m²
Kaufpreis:
154.000,00 €
Kontaktperson: Herr Beqir Coli. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Beqir Coli

Volksbank eG Hildesheim - Lehrte - Pattensen

Tel. 0171 9340599

Beqir.Coli@vb-eg.de

Objektbeschreibung

Diese gepflegte 2-Zimmer-Erdgeschosswohnung in Hildesheim-Itzum bietet auf ca. 53 m² ein angenehmes Wohnambiente. Das 1999 erbaute Objekt überzeugt mit einer durchdachten Raumaufteilung und einer einladenden Terrasse, die zum Entspannen einlädt. Ein besonderer Vorteil ist der zur Wohnung gehörende Gartenanteil, der zusätzlichen Freiraum bietet.

Das großzügige Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse sorgt für eine helle und freundliche Atmosphäre. Das Schlafzimmer bietet ausreichend Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Das Badezimmer ist mit einer Wanne ausgestattet.

Zur Wohnung gehört zudem ein Stellplatz. Das monatliche Hausgeld beträgt 100 Euro.

Diese Immobilie eignet sich ideal für Singles oder Paare, die eine ruhige und dennoch gut angebundene Wohnlage suchen. Vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin!

Lage

Itzum ist ein Stadtteil im Süden von Hildesheim mit ca. 7.900 Einwohnern. Er liegt an den Südhängen des Galgenbergs, etwa 3 km vom Stadtzentrum entfernt. Die Gegend ist ruhig, familienfreundlich und gut angebunden. Itzum bietet Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote. Dank der Mischung aus Natur und Stadtnähe ist es ein attraktiver Wohnort.

Ausstattung

- Baujahr ca. 1999
- Wohnfläche ca. 53 m²
- zwei Zimmer
- Terrasse vorhanden
- Stellplatz vorhanden
- Hausgeld 100 Euro
- Bad mit Wanne
- Einbauküche vorhanden

Energieausweisdaten

Endenergieverbrauch 62,00 kWh/(m²*a)
Baujahr 1999
Wesentlicher Energieträger Gas
Energieausweistyp Verbrauchsausweis
Energieeffizienzklasse B
Ausweis erstellt am 16.08.2018
Ausweis gültig bis 16.08.2028
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
B

Sonstiges

Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.

Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.

3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.

5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.

6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.

7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.