Das Objekt bietet einen große Ausstellungsfläche verteilt auf zwei Flächen und wurde in der Vergangenheit als Getränkemarkt und zuletzt als Ausstellungsfläche für Bodenbeläge genutzt. Hierfür liegt auch eine Baugenehmigung vor. Aufgrund des Denkmalschutzes sind bauliche Veränderungen mit dem Denkmalamt abzustimmen. Generell ist eine vielfältige gewerbliche Nutzung denkbar (in Abstimmung mit dem Bauamt).
Vor dem Objekt befinden sich 4 Stellplätze. Hinter dem Gebäude befindet sich ein kleiner Gartenanteil.
Die Immobilie, die zum Verkauf steht, befindet sich in der ruhigen Kleinstadt Barsinghausen, welche eine Stadt und selbständige Gemeinde in der niedersächsischen Region Hannover ist und aktuell über etwa 35.156 Einwohner verfügt. Genauer gesagt, liegt das Objekt in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums, nur etwa 200 Meter westlich davon.
Die Lage der Immobilie ist durch eine hervorragende Verkehrsanbindung gekennzeichnet. So ist der Bahnhof Barsinghausen lediglich 1 Kilometer entfernt und somit in wenigen Gehminuten erreichbar. Die nächstgelegene Bushaltestelle, Barsinghausen / Schillerstraße, befindet sich in einer Entfernung von nur 200 Metern und ist somit fußläufig erreichbar. Die Autobahnauffahrt Bad Nenndorf der A 2 ist 5,0 Kilometer entfernt und kann in unter 15 Minuten mit dem Auto erreicht werden.
Die Immobilie ist umgeben von zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten. So befinden sich die Supermärkte Zain Al-Sham, PENNY und Dilan Markt in unmittelbarer Nähe, genauso wie die Bäckerei Schäfer's. Drogeriemärkte wie Rossmann und dm sind ebenfalls in der Nähe vorhanden.
Zusammenfassend bietet die Lage der Immobilie eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, eine gute medizinische Versorgung, kulinarische Vielfalt, kulturelle Angebote, Sportmöglichkeiten und Naherholungsgebiete in unmittelbarer Nähe. Für evtl. Kunden der Fläche bietet sich eine gute Erreichbarkeit.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Stellplatz
- Denkmalschutz
- Wärmerzeugung (Gas)
- Dach vor ca. 25 Jahren erneuert
- Kamin
Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt nicht erforderlich.
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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