Lehrte: Wohnen mit Potenzial – gepflegte Doppelhaushälfte mit Garten

372.000,00 € - 31275 Lehrte - Doppelhaushälfte

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 4630
    • Objektart: Doppelhaushälfte
    • Lage: 31275 Lehrte
    • Zimmer: 5
    • Wohnfläche: ca. 128 m²
    • Kaufpreis: 372.000,00 €
    • Grundstücksfläche: ca. 441 m²
    • Provisionsfrei Nein
    • Provision für Käufer 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Herr Beqir Coli. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Beqir Coli

Volksbank eG Hildesheim - Lehrte - Pattensen

Beqir.Coli@vb-eg.de

Objektbeschreibung

Diese attraktive Doppelhaushälfte aus dem Jahr ca. 1978 befindet sich auf einem ca. 441 m² großen Grundstück und bietet rund 128 m² Wohnfläche, verteilt auf fünf Zimmer. Die Immobilie überzeugt durch eine familienfreundliche Raumaufteilung und bietet ausreichend Platz für individuelles Wohnen. Der Wohnbereich verfügt über einen direkten Zugang zur Terrasse und zum Garten und schafft damit einen schönen Übergang ins Freie. Zwei Bäder sowie ein separates Gäste-WC sorgen für zusätzlichen Komfort. Eine Garage und der teilweise unterkellerte Bereich bieten praktische Abstell- und Nutzungsmöglichkeiten. Die Heizungsanlage wurde im Jahr 2024 erneuert und stellt somit einen weiteren Pluspunkt der Immobilie dar. Die Doppelhaushälfte ist bereits seit dem 01.06.2006 vermietet und erzielt derzeit jährliche Mieteinnahmen von 11.400 EUR. Die langjährige Vermietung bietet Kapitalanlegern eine solide Grundlage und unterstreicht die nachhaltige Vermietbarkeit der Immobilie. Neben einer weiteren Vermietung ist grundsätzlich auch eine spätere Selbstnutzung denkbar. Dabei ist die bestehende Vermietungssituation zu berücksichtigen. Die konkreten Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Eigennutzung sind im Rahmen des Erwerbs entsprechend zu prüfen. Insgesamt bietet diese Doppelhaushälfte eine interessante Kombination aus großzügiger Wohnfläche, eigenem Garten, Terrasse und Garage sowie einer bereits erneuerten Heizungsanlage – sowohl für Kapitalanleger als auch für Käufer mit langfristiger Eigennutzungsperspektive.

Lage

Die Doppelhaushälfte befindet sich in Lehrte, einer gewachsenen Stadt in der Region Hannover. Die Lage bietet eine angenehme Mischung aus ruhigem Wohnen, guter Infrastruktur und kurzen Wegen zu den umliegenden Städten.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schulen, Kindergärten, Ärzte und weitere Einrichtungen sind in Lehrte gut erreichbar. Auch für die Freizeitgestaltung bietet das Umfeld verschiedene Möglichkeiten. Grünflächen und die ländlich geprägte Umgebung laden zu Spaziergängen und Fahrradtouren ein. Ein besonderer Vorteil ist die gute Verkehrsanbindung. Über die nahegelegenen Bundesstraßen sowie die Autobahnen A2 und A7 sind Hannover und weitere Städte der Region schnell erreichbar. Der Bahnhof Lehrte bietet zudem eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und den regionalen Bahnverkehr. Damit bietet Lehrte einen attraktiven Wohnstandort für alle, die die Nähe zu Hannover schätzen, gleichzeitig aber eine etwas ruhigere und angenehm gewachsene Umgebung bevorzugen.

Ausstattung

- Baujahr ca. 1978
- Grundstück ca. 441 m²
- Wohnfläche ca. 128 m²
- fünf Zimmer
- Garage vorhanden
- zwei Bäder
- Gäste WC
- teilw. unterkellert
- Terrasse mit Zugang Garten
- Heizungsanlage 2024 erneuert
- vermietet seit 01.06.2006
- Mieteinnahmen p. a. 11.400 EUR

Energieausweisdaten

  • Endenergieverbrauch 165,60 kWh/(m²*a)
  • Baujahr 1978
  • Wesentlicher Energieträger Gas
  • Energieausweistyp Verbrauchsausweis
  • Energieeffizienzklasse F
  • Ausweis erstellt am 07.04.2025
  • Ausweis gültig bis 06.04.2035
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
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Sonstiges

Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.

Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.

3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.

5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.

6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.

7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.