Wohnen auf zwei Ebenen in Sehnde – 4 Zimmer, Loggia, Balkone & Garage

398.000,00 € - 31319 Sehnde - Maisonettewohnung

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 4691
    • Objektart: Maisonettewohnung
    • Lage: 31319 Sehnde
    • Zimmer: 4
    • Wohnfläche: ca. 145 m²
    • Kaufpreis: 398.000,00 €
    • Hausgeld: 549,00 €
    • Provisionsfrei Nein
    • Provision für Käufer 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Herr Beqir Coli. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Beqir Coli

Volksbank eG Hildesheim - Lehrte - Pattensen

Beqir.Coli@vb-eg.de

Objektbeschreibung

Diese großzügige Maisonette-Eigentumswohnung in Sehnde bietet auf ca. 145 m² Wohnfläche viel Raum für individuelles Wohnen. Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Haus aus dem Baujahr 1980 mit insgesamt nur vier Parteien und überzeugt durch ihre angenehme Wohnatmosphäre und die durchdachte Aufteilung über zwei Ebenen.
Die Wohnung verfügt über vier Zimmer sowie zwei Balkone. Ein besonderes Highlight ist die offene Galerie, die der Wohnung eine besondere Atmosphäre und ein großzügiges Raumgefühl verleiht. Die Galerie verbindet die beiden Wohnebenen optisch miteinander und sorgt für eine ganz besondere Wohnqualität. Im Dachgeschoss befindet sich neben dem Schlafzimmer eine schöne Loggia, die sich ideal als ruhiger Rückzugsort eignet. Zusätzlich stehen innerhalb der Wohnung zwei praktische Abstellräume zur Verfügung und bieten ausreichend Platz für Vorräte, Haushaltsgegenstände und vieles mehr. Die Bäder wurden bereits renoviert und präsentieren sich modern und gepflegt. Für zusätzlichen Komfort sorgen die elektrische Markise am Balkon sowie die per Funk steuerbaren Jalousien an den Fenstern der Südseite. Auch technisch ist die Wohnung gut ausgestattet: Glasfaser ist vorhanden und das Garagentor lässt sich elektrisch öffnen. Das monatliche Hausgeld beträgt 549 Euro. Darin sind bereits die Heizkosten sowie die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage enthalten. In die Rücklage fließen monatlich 145 Euro. Eine schöne Wohnung für alle, die großzügiges Wohnen, eine überschaubare Eigentümergemeinschaft und modernen Komfort miteinander verbinden möchten.

Lage

Die Wohnung befindet sich in Sehnde, einer beliebten Stadt in der Region Hannover. Sehnde verbindet die Vorteile einer ruhigen und angenehmen Wohnlage mit einer guten Anbindung an Hannover und die umliegenden Orte. In der näheren Umgebung befinden sich Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Ärzte, Apotheken, Schulen und Kindergärten. Auch Restaurants, Cafés und verschiedene Freizeitmöglichkeiten sind gut erreichbar. Die Umgebung bietet zudem zahlreiche Möglichkeiten für Spaziergänge, Fahrradtouren und Erholung im Grünen. Durch die gute Verkehrsanbindung ist Hannover sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem zu erreichen. Gleichzeitig bietet Sehnde ein angenehmes Wohnumfeld abseits des Großstadttrubels – ideal für alle, die ruhig wohnen und dennoch die Nähe zur Stadt schätzen.

Ausstattung

- Baujahr 1980
- Wohnfläche ca. 145 m²
- vier Zimmer
- Maisonette Wohnung
- vier Parteien im Haus
- zwei Balkone
- Loggia im DG
- Bäder renoviert
- Balkon mit elektrischer Markise
- Glasfaser vorhanden
- Fenster Südseite mit Jalousien per Funk
- Garagentor elektrisch
- zwei Abstellräume innerhalb der Wohnung
- Hausgeld 549 Euro inkl. Heizkosten und Rücklage

Energieausweisdaten

  • Endenergieverbrauch 132,30 kWh/(m²*a)
  • Baujahr 1980
  • Wesentlicher Energieträger Gas
  • Energieausweistyp Verbrauchsausweis
  • Energieeffizienzklasse E
  • Ausweis erstellt am 12.06.2015
  • Ausweis gültig bis 11.09.2026
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
E

Sonstiges

Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.

Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.

3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.

5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.

6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.

7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.