Modernes Einfamilienhaus mit Wintergarten und großem Grundstück in Harsum-Machtsum
317.000,00 € - 31177 Harsum, Machtsum - Einfamilienhaus
Eckdaten zur Immobilie

Herr Beqir Coli
Volksbank eG Hildesheim - Lehrte - Pattensen
Objektbeschreibung
Das 2012 erbaute Einfamilienhaus in Harsum-Machtsum bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten auf ca. 155,64 m² Wohnfläche und einem ca. 800 m² großen Grundstück. Mit fünf Zimmern, zwei Bädern, einem beheizten Wintergarten sowie Terrasse und Balkon ist es ideal für Familien, aber auch für Kapitalanleger oder Mehrgenerationenmodelle geeignet.
Im Obergeschoss sind Anschlüsse für eine zweite Küche vorhanden. Die Immobilie ist mit Fußbodenheizung, Außenrollläden und Glasfaseranschluss ausgestattet. Die Holzrahmenbauweise in Kombination mit einer vollständigen Dämmung unterstützt ein effizientes Energiekonzept.
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und entdecken Sie Ihr neues Zuhause.
Lage
Machtsum ist ein Ortsteil der Gemeinde Harsum im Landkreis Hildesheim und bietet eine ruhige, naturnahe Wohnlage mit gleichzeitig guter Anbindung. Die Umgebung ist geprägt von Einfamilienhäusern, Feldern und kleinen Wegen – ideal für Spaziergänge und Erholung im Grünen.
Dennoch sind alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs im nahegelegenen Harsum schnell erreichbar: Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kindergärten befinden sich in der näheren Umgebung. Die Stadt Hildesheim ist in nur ca. 10–15 Minuten mit dem Auto erreichbar, ebenso besteht eine gute Anbindung an die B6 und die A7 Richtung Hannover und Braunschweig.
Ausstattung
- Baujahr 2012
- Wohnfläche ca. 155,64 m²
- Grundstück ca. 800 m²
- 5 Zimmer
- 2 Bäder
- großzügige Terrasse
- Wintergarten beheizt
- Balkon vorhanden
- Anschlüsse im OG für 2. Küche
- Außenrollos vorhanden
- Fußbodenheizung
- Glasfaser vorhanden
- Holzrahmenbauwände
- Haus gedämmt
Energieausweisdaten
Endenergieverbrauch | 60,40 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 2012 |
Wesentlicher Energieträger | Gas |
Energieausweistyp | Verbrauchsausweis |
Energieeffizienzklasse | B |
Ausweis erstellt am | 11.06.2025 |
Ausweis gültig bis | 10.06.2035 |

Sonstiges
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.