Voll vermietetes Mehrfamilienhaus in Bad Gandersheim!

363.000,00 € - 37581 Bad Gandersheim - Mehrfamilienhaus

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 4507
    • Objektart: Mehrfamilienhaus
    • Lage: 37581 Bad Gandersheim
    • Zimmer: 15
    • Wohnfläche: ca. 385 m²
    • Kaufpreis: 363.000,00 €
    • Grundstücksfläche: ca. 608 m²
    • Provisionsfrei Nein
    • Provision für Käufer** 2,975 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Frau Anna-Maria März. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Frau Anna-Maria März

Volksbank eG Hildesheim - Lehrte - Pattensen

Tel. 0162 4996130

anna-maria.maerz@vb-eg.de

Objektbeschreibung

Dieses im Jahr 1985 errichtete Mehrfamilienhaus befindet sich auf einem ca. 608 m² großen Grundstück und bietet insgesamt rund 384,52 m² Wohnfläche.

Die sechs Wohnungen verfügen über praktische 2- bis 4-Zimmer-Grundrisse. Helle Räume, gute Raumaufteilung und Funktionalität zeichnen jede Einheit aus.

Im Hinterhaus finden sich drei Wohneinheiten, alle mit Loggia, wobei die Dachgeschosswohnung sogar zwei Loggien bietet. Das Erdgeschoss des Hinterhauses beherbergt die vier Garagen, die Abstellräume für jede Wohnung sowie den zentralen Zählerraum. Im Vorderhaus verteilen sich drei weitere Wohnungen über Erd-, Ober- und Dachgeschoss.

Die Ausstattung überzeugt durch Holzfenster mit 2-fach-Verglasung, gedämmte oberste Geschossdecken, Gas-Etagenheizungen und eine funktionale 3-adrige Elektrik. Der gepflasterte Innenhof, ein potentieller Stellplatz und ein gemeinschaftlich gepflegter Garten erhöhen den Wohnwert und schaffen ein attraktives Umfeld für die Mieter.

Alle Wohnungen sind voll vermietet und erzielen eine Jahreskaltmiete von 30.125,28 €.

Lage

Bad Gandersheim ist eine charmante Kurstadt im Landkreis Northeim, idyllisch gelegen westlich des Harzes. Historischer Charakter, naturnahe Umgebung und eine angenehme Kleinstadtatmosphäre prägen das Stadtbild.

Das Mehrfamilienhaus befindet sich in zentraler Lage nahe dem Stadtzentrum. Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Schulen sowie medizinische Angebote lassen sich bequem zu Fuß erreichen und sorgen für kurze Wege im Alltag.

Eine gute Verkehrsanbindung unterstreicht die Attraktivität des Standorts. Der Anschluss an den regionalen Bahnverkehr sowie die schnelle Erreichbarkeit der Autobahn A7 gewährleisten eine reibungslose Verbindung zu den umliegenden Städten.

Einkaufsmöglichkeiten, Bildungsangebote von Kindergarten bis Gymnasium sowie eine umfassende ärztliche Versorgung sind ebenso vorhanden wie Apotheken. Ergänzt wird dies durch eine lebendige Gastronomieszene, kulturelle Einrichtungen und ein breites Freizeit- und Sportangebot. Grünanlagen, wie beispielweise der Kurpark, laden zum Entspannen und Verweilen ein.

Das Zusammenspiel aus zentraler Lage, guter Erreichbarkeit und hohem Freizeitwert macht Bad Gandersheim zu einem gefragten Wohnort.

Ausstattung

-Baujahr ca. 1985
-Grundstück ca. 608 m²
-Wohnfläche ca. 384,52 m²
-6 Wohnungen
-4 Garagen mit je ca. 14,93 m² Nutzfläche
-Gas-Etagenheizungen Baujahre 2001, 2004, 2005 und 2011
-Elektrik 3-adrig
-oberste Geschossdecken gedämmt
-getrennte Strom-, Gas-, und Wasserzähler
-Garten
-gepflasterter Innenhof

Energieausweisdaten

  • Endenergiebedarf 142,00 kWh/(m²*a)
  • Baujahr 1985
  • Wesentlicher Energieträger Gas
  • Energieausweistyp Bedarfsausweis
  • Energieeffizienzklasse E
  • Ausweis erstellt am 24.01.2026
  • Ausweis gültig bis 23.01.2036
Energieausweistyp: Bedarfsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
E

Sonstiges

Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.

Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.

3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.

5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.

6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.

7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.